AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN GASTAUFNAHMEVERTRAG (STAND: Januar 2023)
Diese AGB gelten für alle Betriebe der Carl GmbH Gruppe, sowie für die vermittelten Gastaufnahmeverträge in anderen Beherbergungsbetrieben.
- GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungsvertrag, Hotelvertrag, Hotelzimmervertrag.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB (Mietrecht, Regelung zur Untervermietung von Geschäftsräumen) ab bedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II.VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER
- A) Vertragsabschluß mittels Bestätigung des Gastaufnahmevertrages per Email oder Post durch den Kunden.
(1) Der Beherbergungsbetrieb sendet dem Kunden das Angebot eines Gastaufnahmevertrags schriftlich per Fax oder Email zu. Grundlagen dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen auf der Webseite des Beherbergungsbetriebs www.pension-carl.de.
(2) Der Vertrag kommt durch die Rücksendung des unterzeichneten Gastaufnahmevertrages durch den Kunden per email oder Post zustande.
(3) Liegt der unterzeichnete Gastaufnahmevertrag dem Beherbergungsbetrieb nicht bis zum im Vertrag festgesetzten Zeitpunkt vor, so ist der Beherbergungsbetrieb nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.
(4) Liegt die Vorauszahlung des vereinbarten Übernachtungspreises dem Beherbergungsbetrieb nicht bis zum im Vertrag festgesetzten Zeitpunkt vor (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto der Carl GmbH) , so ist der Beherbergungsbetrieb nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.
(5) Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Beherbergungsbetrieb gegenüber.
III. VERJÄHRUNG
(1) Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen.
- PREISE UND LEISTUNGEN, PREISERHÖHUNGEN
(1) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Wohneinheit.
(3) Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal und auf der Webseite www.pension-carl.de dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen, Komfort und Ausstattung des Beherbergungsbetriebs und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des Beherbergungsbetriebs, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des Beherbergungsbetriebs, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des Beherbergungsbetrieb nicht maßgeblich.
(4) Der Beherbergungsbetrieb kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetrieb erhöht.
- ZAHLUNG
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.
(2) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bis spätestens 7 Tage vor Anreisedatum zahlungsfällig und an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
(3) Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Buchung zu stornieren.
(4) Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Der BHB behält sich das Recht vor, die Gültigkeit der Kreditkarte mittels Abbuchung von 0,10€ zu prüfen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
(5) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer V Satz 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(6) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetrieb aufrechnen oder verrechnen.
(7) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Vorauszahlungen per Banküberweisung (Zahlungseingang auf dem Konto des Beherbergungsbetriebs bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes) sind möglich, Zahlungen per Überweisung am Aufenthaltsende jedoch nicht.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBUNGSBETRIEBS
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Beherbergungsbetriebs in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Beherbergungsbetrieb in Textform ausübt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Beherbergungsbetrieb die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VII. RÜCKTRITT DES BEHERBERGUNGSBETRIEBS
(1) Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer V Nummer 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsbetriebleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetrieb zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
(5) Der BHB behält sich vor, dem Kunden bis 2 Wochen vor Anreise in ein anderes Zimmer in einer vergleichbaren Unterkunft innerhalb derselben Stadt bei Berücksichtigung des gebuchten Zimmerstandards umzubuchen und den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde erhält in diesem Fall das Recht vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
VIII. PFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Kunden ganz oder teilweise entfallen.
- HAFTUNG DES BEHERBERGUNGSBETRIEBS
(1) Der Beherbergungsbetrieb haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage des Beherbergungsbetriebs oder auf dessen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer IX Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer IX Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Beherbergungsbetriebs.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebs.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.